Klasse B / B197
Zum Führen eines PKW oder Fahrzeug bis 3,5 t zulässig Gesamtmasse (zG)
Klasse BE
Zum Mitführen eines Anhängers bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t
Kl. B mit Schlüsselzahl 96
Zum Führen eines Zuges ( PKW mit Anhänger) mit einer zG beider Fahrzeuge von 4,25 t
Klasse A
Motorrad ohne Leistungsbeschränkung, Direkteinstieg mit 24 Jahren.
Klasse A2
Motorrad mit Leistungsbeschränkung auf max. 35 kW. Mindest Alter von 18 Jahren
Klasse A1
Motorrad mit Leistungsbeschränkung auf max. 11 kW, ab den 16. Lebensjahr möglich
Klasse AM
Kleinkraftrad (zB. Roller) mit 50 ccm und max. 45 km/h
Mofa
Ist zwar keine Fahrerlaubnisklasse, aber die Ausbildung / Vorbereitung zur Prüfung ist auch möglich. Mindestalter 15 Jahre.