BF 17 begleitendes Fahren
Begleitetes Fahren ab 17 Jahren.
Eingeführt worden, zur Minimierung der Unfallzahlen bei Fahranfängern im Alter von 18 bis 24 Jahren.
Der Antrag auf begleitendes Fahren kann frühestens mit 16,5 Jahren gestellt werden.
Außerdem müssen die Begleitpersonen eine entsprechende Erklärung unterzeichnen.
Antrag auf Teilnahme am „Begleitetes Fahren ab 17“ könnt ihr in der Fahrschule bekommen, oder hier auf der Seite oder beim Straßenverkehrsamt Borken downloaden, ausfüllen und ausdrucken. Diese Unterlagen werden mit dem Antrag auf Ersterteilung zur Fahrerlaubnis der Klassen B, BE (Führerschein) über unsere Fahrschule eingereicht. Beim korrekten Ausfüllen sind wir naturlich behilflich.
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